Praxisorganisation
Termine:
Die Terminvergabe erfolgt grundsätzlich
nach telefonischer Vereinbarung.
Wenn wir nicht persönlich ans Telefon gehen, sind wir gerade in
einer Behandlung. Hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht und
Ihre Telefonnummer. Wir rufen Sie dann umgehend zurück.
Parken:
Kostenlose Parkplätze finden Sie
rund um das Haus.
Zugang:
Barrierefreier Zugang zur Praxis
mit dem Aufzug.
Kostenübernahme:
Logopädie ist Teil der medizinischen
Grundversorgung und wird im Regelfall von allen gesetzlichen und
privaten Krankenkassen übernommen.
Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht für Erwachsene ab dem
18. Lebensjahr eine 10 prozentige Zuzahlung vor, zuzüglich einer
Verordnungsgebühr von 10, 00€.
Es besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. Infos hierzu
erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Verordnungen:
Die logopädische Therapie kann nur
mit ärztlicher Verordnung erfolgen. Folgende Ärztegruppen können
eine Verordnung für Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen
ausstellen:
- Hausarzt
- Kinderarzt
- HNO-Arzt
- Neurologe
- Zahnarzt
- Kieferorthopäde
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